1. den aktuellen Medikamentenplan mit Dosierung und Einnahmeschema
2. aktuelle Laborbefunde und Arztberichte
3. Ihre Versichertenkarte (sofern vorhanden)
4. den Überweisungsschein (sofern vorhanden)
5. Sollten ein Belastungs-EKG oder eine Stressechokardiographie bei Ihnen geplant sein, sind bequeme/sportliche Kleidung und Schuhe sinnvoll.
1. Für eine normale Echokardiographie (Ultraschalluntersuchung des Herzens) und Gefäßuntersuchungen können Sie alle Medikamente wie gewohnt einnehmen.
2. Bei Untersuchungen zur Belastbarkeit des Herzens (Belastungs-EKG und Stressechokardiographie) pausieren Sie bitte Ihren Betablocker am Tag der Untersuchung.
Bei Fragen oder Unsicherheiten rufen Sie uns bitte an, wir beraten Sie gerne:
Telefon (089) 76 75 38 0
3. Bei einer Langzeit-Blutdruckmessung nehmen Sie bitte immer alle Medikamente wie gewohnt ein.
Nüchternheit bedeutet in diesem Falle keine Nahrungsaufnahme (nichts Essen oder Trinken) mindestens 4 Stunden vor der Untersuchung.
1. Routineblutuntersuchungen müssen nicht zwingend nüchtern erfolgen, bitte teilen Sie aber unserer Mitarbeiterin mit, ob Sie etwas gegessen haben. Bei wiederholten Kontrolluntersuchungen wie z.B. der Blutgerinnung (INR/Quick) bei Marcumartherapie besteht keine Einschränkung.
2. Für eine normale kardiologische Untersuchung müssen Sie nicht nüchtern sein.
3. Für eine Abdomensonographie (Ultraschalluntersuchung der Bauchorgane) bleiben Sie am Tag der Untersuchung bitte nüchtern. Auch der Laktose- und Fruktose-Atemtest muss nüchtern durchgeführt werden.
Die Untersuchungsdauer ist je nach Fragestellung und damit verbundener Diagnostik unterschiedlich. Bei einfachen Untersuchungen rechnen Sie bitte mit etwa einer halben Stunde, bei komplexen Fragestellungen mit bis zu zwei Stunden.
Wir bemühen uns natürlich, dass Ihr Termin pünktlich eingehalten wird. Bitte haben Sie Verständnis, dass es aufgrund von Notfallpatienten auch zu zeitlichen Verzögerungen kommen kann.
Sofern die Untersuchungsergebnisse bereits vorliegen, werden diese sofort mit Ihnen besprochen. Bei manchen Untersuchungen ist dies jedoch erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich (z.B. bei Laboruntersuchungen, Langzeit-EKG oder Langzeitblutdruckmessungen).
Außerdem wird – Ihr Einverständnis vorausgesetzt – ein schriftlicher Befund an die überweisenden Kolleg(inn)en geschickt.